
Grundsätzlich können an einer Hochschule im Ausland erbrachte Leistungen in allen Studiengängen der Fakultät Raumplanung angerechnet werden. Das gilt für Diplom, B.Sc. Raumplanung, M.Sc. Raumplanung ebenso wie auch für im Angleichstudium zum M.Sc. Raumplanung geforderte Leistungen.
Studierende, die an einer ausländischen Universität Leistungen erbracht haben und diese an der Fakultät Raumplanung anerkennen lassen wollen müssen wie folgt vorgehen:
Zum Ende des Auslandsaufenthaltes ein Transcript of Records an der ausländischen Institution anfordern. Das entsprechende Formular steht unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: ECTS_Transcript_of_records.doc
Zurück in Dortmund wenden sich die Studierenden mit diesem Transcript of Records an das AAA, Frau Cornelia Banski. Frau Banski „übersetzt“ die ausländischen Noten in das deutsche Notensystem (gemäß der Bay. Notenformel).
Technische Universität Dortmund
Referat Internationales (ehemals AAA)
Emil-Figge-Straße 72
44227 Dortmund
Frau Cornelia Banski
Telefon: (+49)231 755-2595
Email: cornelia.banski@tu-dortmund.de
Sobald die deutsche Note festgelegt worden ist, können die Studierenden dann zu den Lehrenden der Fakultät Raumplanung gehen und dort über die generelle Anerkennung sprechen. Die Lehrenden entscheiden nur über die inhaltliche Anerkennung – die Notengebung erfolgt über das AAA.
Für die Anerkennung zuständig sind im Bachelor- und Master-Studiengang i.d.R. die jeweiligen Modulbeauftragten bzw. bei Fachplanungen (B.Sc. Modul 18) und Vertiefungsrichtungen (M.Sc. Modul 1) die hierfür jeweils verantwortlichen Lehrenden. Für die Anrechnung im Diplom-Studiengang ist die Unterschrift entsprechender Lehrender erforderlich, bei Querschnittsfächern von zwei Lehrenden aus dem PrüferInnenpool.