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Angleichstudium

Ein Master-Abschluss umfasst entsprechend der Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz grundsätzlich eine gesamte Studiendauer von 10 Semestern bzw. die Erarbeitung von 300 ECTS-Leistungspunkten (Credit Points). Aufgrund der 2-semestrigen Regelstudienzeit des Master Raumplanung muss daher je nach Vorbildung bzw. Dauer des vorherigen Studiums ein Angleichstudium absolviert werden. Dieses wird im Regelfall vor Beginn des Master-Studiums absolviert. Über Umfang und Ausgestaltung entscheidet der Zulassungsausschuss der Fakultät. Für AbsolventInnen eines 6-semestrigen Bachelor-Studiengangs sind dies in der Regel 60 Leistungspunkte, bei einem 7-semestrigen Bachelor-Abschluss 30 Leistungspunkte. Der maximale Umfang des Angleichstudiums beträgt in der Regel 60 Leistungspunkte.

Zugelassen werden können auch AbsolventInnen der Raumplanung verwandter Studiengänge mit raum- und planungsbezogenen Inhalten bzw. fachfremder Abschlüsse bei einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit in der Raumplanung (siehe Bewerbung und Zulassung). In diesem Fall wird individuell entsprechend des bisherigen Studienverlaufs, der besuchten Kurse und absolvierten Prüfungen über ein Angleichstudium entschieden. Auch berufliche Tätigkeiten im Bereich der Stadt- und Raumplanung werden, entsprechende Nachweise vorausgesetzt, durch den Zulassungsausschuss berücksichtigt.

Die Bewerbung und Einschreibung läuft immer zum M.Sc. Raumplanung! Erforderliche zusätzliche Leistungen werden durch den Zulassungsausschuss auf dem Zulassungsbescheid vermerkt und müssen während des Studiums an der Fakultät Raumplanung im M.Sc. Raumplanung nachgeholt werden. Eine erneute Bewerbung zum Master oder zu bestimmten Master-Modulen erfolgt nicht. Leistungen aus dem Angleichstudium werden auf dem Master-Zeugnis vollständig, d.h. inklusive Noten, bescheinigt. Sie fließen aber nicht in die Berechnung der Master-Abschlussnote ein.

Inhalte des Angleichstudiums

Das Angleichstudium besteht aus Modulen des Bachelor-Studiengangs der Fakultät Raumplanung. Dabei können vom Zulassungsausschuss bestimmte Module/Leistungen gefordert werden, die dann erfolgreich absolviert werden müssen. Alternativ können Module/Leistungen zur Auswahl gestellt werden oder gefordert werden, eine bestimmte Zahl von Leistungspunkten aus einem Bereich von Modulen zu erbringen. Letztere Möglichkeiten gelten insbesondere für Absolventinnen und Absolventen eines 6semestrigen Studiengangs der Stadt- und Raumplanung (Studienumfang 180 LP).

Bei der Ausgestaltung wird auf die Inhalte des zugrunde liegenden Bachelor-Studiengangs eingegangen und den Studierenden, soweit möglich, auch Wahlfreiheit eröffnet. Außerdem unterstützt die Fakultät Studierende im Angleichstudium aktiv dabei, auch in ihrem neuen Studienumfeld die Verknüpfung zur Praxis herzustellen und ein Praktikum zu integrieren.

Beispielhafte Ausgestaltung eines Angleichstudiums (62 LP):

  • Modul 5: Städtebaulicher Entwurf III (12 LP)
  • Modul 7: Grundlagen der Raumplanung: Ökonomie (6 LP)
  • Modul 13: Querschnittsmodul: Stadtgestaltung und Denkmalpflege (6 LP)
  • Modul 15: Querschnittsmodul: Allgemeine Planungstheorie (7 LP)
  • Modul 17: Querschnittsmodul: Raumplanung International (7 LP)
  • Modul 20: Sektoralplanung: Umwelt und Energie (6 LP)
  • Modul 22: Sektoralplanung: Wohn- und Gewerbeimmobilien (6 LP)
  • Modul 25: Praxisphase (12 LP)

Hinweis: Wenn Teile eines Moduls Bestandteil des Angleichstudiums sind, ist dies durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet. Wird nur eine bestimmte Prüfungsleistung aus einem Modul gefordert, ist diese mit ihrer Nummer, durch einen Punkt getrennt, an die Modulnummer angehängt. Bitte beachten Sie auch diese Seite für weitere Informationen.

Für verwandte Studiengänge mit einem geringerem Studienumfang als 240 LP gelten die oben genannten Möglichkeiten. Zusätzliche Leistungen können gefordert werden, wenn im Einzelfall Inhalte im Vergleich zum B.Sc. Raumplanung fehlen, die für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind und im B.Sc. Raumplanung gelehrt werden (§3 Abs. 5 MPO 2012). Dies können auch Grundlagenmodule des Bachelor-Studiums sein, beispielsweise im Bereich des Bau-, Verwaltungs- und Planungsrechts oder der graphischen Analyse- und Darstellungsmethoden.

Diese Auflistung ist nicht vollständig und soll nur als Beispiel dienen. Mehr zu diesen Modulen finden Sie in den Informationen zum Bachelor Raumplanung.

Bewerbung/Einschreibung

Das Angleichstudium bildet formal entsprechend der Prüfungsordnung eine Auflage im Master-Studium, die während des Studiums erfolgreich absolviert werden muss. Eine gesonderte Bewerbung ist daher nicht vorgesehen. Die Einschreibung erfolgt immer  in den M.Sc. Raumplanung (1. Fachsemester) - unabhängig von möglichen Auflagen.

Bitte bewerben Sie sich immer über das Studierendensekretariat für den M.Sc. Raumplanung (genauer im Einschreibungsformular: Master Universität, mit Abschluss, Fach: Raumplanung).

Siehe Bewerbung, Zulassung, Einschreibung

Individuelle Beratung


Christian Lamker

Master Raumplanung:

Dipl.-Ing. Christian Lamker
IRPUD Studien- und Projektzentrum (SPZ)

Tel. 0231 755 2246
E-Mail: master.rp@tu-dortmund.de
GB III, R. 110

Sprechzeiten: Mi: 09.30 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Termine bitte möglichst per Mail vorher vereinbaren!

Hinweis: Die Sprechzeit am 16. und 23. Mai 2012 entfällt unfallbedingt. Bitte die Sprechstunde von Ulla Greiwe besuchen. Die Sprechzeit am 06. Juni 2012 entfällt aufgrund einer Konferenz.

 

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