Die Entscheidung über das Angleichstudium wird bei der Zulassung getroffen und mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt (individuelles Schreiben). Der Beginn des Master-Projektes kann per Auflage an die Bearbeitung des Angleichstudiums geknüpft werden.
Über Umfang und Ausgestaltung des Angleichstudiums entscheidet der Zulassungsausschuss der Fakultät. Bei der Entscheidung berücksichtigt werden auch zusätzlich absolvierte Leistungen an deutschen oder internationalen Hochschulen, die nicht formeller Teil des der Entscheidung zugrunde liegenden Bachelor-Studiengangs sind. Im Rahmen des Angleichstudiums erforderliche Leistungen werden vollständig auf dem Zulassungsbescheid vermerkt.
Alle Auflagen werden während des Studiums an der Fakultät Raumplanung in der Regel vor dem Belegen von Veranstaltungen des Master-Studiengangs abgearbeitet. Veranstaltungen des Master-Studiums können also jederzeit belegt werden, empfohlen wird aber die Absolvierung des Angleichstudiums vor dem Belegen der Prüfungen aus dem Bereich des Master-Studiums selbst. Geforderte Leistungen können auch außerhalb der Fakultät Raumplanung erbracht und dann, bei Vorliegen der formalen und inhaltlichen Voraussetzungen, angerechnet werden.
Die formalen und inhaltlichen Anforderungen regeln die Bachelor-Prüfungsordnung (BPO) und das Modulhandbuch für den Bachelor of Science Raumplanung. Prüfungen können im Rahmen der BPO gemeinsam mit Studierenden des Bachelor Raumplanung oder anderen Master-Studierenden im Angleichstudium absolviert werden. Alle Leistungen des Angleichstudiums erscheinen als zusätzliche Leistungen - inklusive Benotung - auf dem Abschlusszeugnis. Für die Abschlussnote des Masters sind im Angleichstudium erbrachte Noten nicht relevant.
Falls im Bachelor Raumplanung für die Teilnahme spezielle Voraussetzungen (z.B. erfolgreicher Abschluss anderer Module) erfüllt werden müssen, so gilt dies im Angleichstudium nicht. Die Reihenfolge der zu absolvierenden Module wird nicht vorgeschrieben und die Prüfungsleistungen sind an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft, da alle Studierenden bereits über einen ersten Studienabschluss verfügen. Anmeldetermine und Anmeldeformalitäten entsprechen denen des Bachelors.
Bitte schauen Sie für infrage kommende Veranstaltungen im Veranstaltungsverzeichnis nach den entsprechenden Modulen des Bachelor-Studiengangs.
Für Studierende, die Prüfungen oder anmeldepflichtige Veranstaltungen des Bachelor-Studiengangs (u.a. Modul 14/19) im Angleichstudium belegen möchten, entsprechen die Anmeldefristen denen der jeweiligen Bachelor-Module.
Siehe Informationen zum B.Sc. Raumplanung
Für Prüfungen im Angleichstudium sind beim Prüfungsausschuss eigene Formulare vorhanden. Falls kein eigenes Formular verfügbar ist, sind die Formulare für den Bachelor Raumplanung zu verwenden.
Eine Änderung der Auflagen ist nur in begründeten Fällen in Absprache mit der Studienfachberatung M.Sc. und unter Zustimmung des Zulassungsausschusses sowie ggf. der betroffenen Lehrenden möglich. Grundsätzlich ist das Angleichstudium festgelegt und bietet Wahlfreiheit ausschließlich in dem Rahmen, den die auferlegten Bachelor-Module oder ergänzende Hinweise im Zulassungsschreiben setzen.
In Absprache mit der Studienfachberatung M.Sc. gilt folgende Möglichkeit: Ein während des Master-Studiums absolviertes mindestens 4wöchiges Praktikum (Modul 21.2, 7 LP) kann einmalig eine Fachplanung (Modul 18, 4 LP), eine Veranstaltung aus Modul 14/19 (4 LP) oder einen Vertiefungsentwurf (Modul 21.1) ersetzen.
Es gelten uneingeschränkt die formalen Regelungen und Anforderungen des Bachelor Raumplanung (siehe Praktikumsportal). Bitte geben Sie zusätlich an, welche Leistung des Angeichstudiums durch das Praktikum ersetzt werden soll.
In einigen Fällen beinhaltet die Ausgestaltung des Angleichstudiums durch den Zulassungsausschuss eine Wahlfreiheit.
Wird das Absolvieren von Fachplanungen (Modul 18) gefordert, muss die entsprechende Anzahl von Leistungspunkten belegt werden. 4 LP entspricht dabei einer Fachplanung mit entsprechender Prüfung, 8 LP zwei Fachplanungen und 12 LP drei Fachplanungen. Welche dies sind, ist offen gelassen, sofern keine weiteren Hinweise im Zulassungsschreiben ergänzt wurden.
Wenn die Ausgestaltung offen gelassen wurde (z.B. 60 Leistungspunkte aus dem 2. Studienabschnitt des B.Sc. Raumplanung müssen nachgeholt werden), gibt es keine weiteren Einschränkungen außer den im Zulassungsschreiben genannten. Im Bereich der Fachplanungen (Modul 18) können dann auch mehr als drei Fachplanungen belegt und angerechnet werden. Ebenso können ein Praktikum und zusätzlich eine Exkursion (Modul 21.2) angerechnet werden. Bei Exkursionen haben Studierende im B.Sc. Raumplanung Priorität.