Bitte beachten Sie auch Prüfungsordnung und Modulhandbuch für weitere Informationen.
Mündliche Prüfungsleistungen:
Die Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen für Fall 1 erfolgt analog zu mündlichen Prüfungen im Bachelor ebenfalls zentral über den PA.
Schriftliche Prüfungsleistungen:
Die Prüfungsanmeldung läuft immer durch die Studierenden in Absprache mit den Lehrenden und unter Verwendung der entsprechenden Formulare über den Prüfungsausschuss (PA).
Auf dem Anmeldeformular wird auch ein Abgabetermin eingetragen. Diese Frist ist für die Studierenden verbindlich und sollte i.d.R. innerhalb des Semesters der Veranstaltung liegen.
Letzte An- und Abmeldemöglichkeit:
Zwei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss oder den jeweiligen Lehrenden/Sekretariaten (nach §7 Abs. 4 MPO)
Abgabe schriftlicher Prüfungsleistungen:
Direkt bei den Lehrenden entsprechend der gegebenen Ankündigungen
(z.B. im Sekretariat)
Bewertung:
Spätestens zwei Monate nach dem Datum der Abgabe der Arbeit (nach §7 Abs. 6 MPO). Das Thema schriftlicher Arbeiten wird auf dem Abschlusszeugnis mit vermerkt.
Als Prüfungsleistung möglich sind i.d.R. eine Studienarbeit, eine Studienarbeit inkl. Referat sowie eine Studienarbeit inkl. aktiver Teilnahme (vgl. Master-Leistungsschein für Modul 2). Eine Anmeldung zur Prüfungsleistung ist jederzeit möglich, erfolgt aber i.d.R. innerhalb der Vorlesungszeit des Semesters.
Einige Veranstaltungen erfordern eine aktive Teilnahme an den Veranstaltungen, d.h. Anmeldung zur Veranstaltung = verbindliche Anmeldung zur Prüfungsleistung. In Vorlesungsseminaren des Bereichs A „Soft Skills“ ist nach Veranstaltungsbeschreibung zumeist die Veranstaltungsanmeldung gleichzeitig die verbindliche Anmeldung zur Prüfungsleistung.
Die Prüfungsanmeldung erfolgt, sofern kein anderes Verfahren festgelegt wurde, mit Unterschrift der Lehrenden direkt beim Prüfungsausschuss.
Letzte An- und Abmeldemöglichkeit:
zwei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss oder den jeweiligen Lehrenden/Sekretariaten (nach §7 Abs. 4 MPO). Bei Veranstaltungen mit Pflicht der aktiven Teilnahme und vorheriger Anmeldung gilt i.d.R. der Tag der ersten Veranstaltung als Prüfungstermin.
Abgabe schriftlicher Prüfungsleistungen:
Direkt bei den Lehrenden entsprechend der gegebenen Ankündigungen
(z.B. im Sekretariat)
Bewertung:
Spätestens zwei Monate nach dem Datum der Abgabe der Arbeit (nach §7 Abs. 6 MPO). Das Thema schriftlicher Arbeiten wird auf dem Abschlusszeugnis mit vermerkt.
Die Veranstaltungen aus Modul 1 (Vertiefungsrichtung) sind grundsätzlich anmeldefrei und können ohne vorherige Anmeldung besucht werden. Veranstaltungen aus Modul 2 sind teilweise in der Teilnehmerzahl beschränkt und erfordern eine fristgerechte Anmeldung. Darüber hinaus ist in Modul 2 eine Anmeldung zur Prüfungsleistung jederzeit in Absprache mit den Lehrenden einer Veranstaltung möglich, erfolgt aber i.d.R. innerhalb der Vorlesungszeit des Semesters.
Sofern die Teilnahme an Veranstaltungen eine Anmeldung erfordert, ist dies im Vorlesungsverzeichnis in der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung angekündigt. Dort angekündigte Fristen sind bindend und die Anmeldung entspricht in Modul 2 i.d.r. auch der Anmeldung zur Prüfungsleistung.
Lehrende können in Modul 2 vorab ausschließen, Noten zu vergeben – dies ist insb. für Veranstaltungen aus dem Bereich "Soft Skills" relevant.
Für Studierende, die Prüfungen oder anmeldepflichtige Veranstaltungen des Bachelor-Studiengangs (u.a. Modul 14/19) im Angleichstudium belegen möchten, entsprechen die Anmeldefristen denen der jeweiligen Bachelor-Module.
Siehe Informationen zum B.Sc. Raumplanung
Für Prüfungen im Angleichstudium sind beim Prüfungsausschuss eigene Formulare vorhanden. Falls kein eigenes Formular verfügbar ist, sind die Formulare für den Bachelor Raumplanung zu verwenden.
Zu Studienbeginn muss einmal der "Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung" ausgefüllt und eingereicht werden. Dieser Antrag wird auch während der allgemeinen Einführungsveranstaltung ausgeteilt. Mit diesem melden Sie sich offiziell bei unserem Prüfungsausschuss an. Das Abgeben des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars ist Voraussetzung für das Studium und das Absolvieren von Prüfungsleistungen.
Bitte teilen Sie Änderungen von Adresse oder sonstigen Kontaktdaten umgehend sowohl dem Studierendensekretariat der TU Dortmund als auch dem Prüfungsausschuss unserer Fakultät mit.