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Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AK NW)

Die AK NW nimmt Mitglieder der Fachrichtungen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur auf. Die eingetragenen Mitglieder werden in den sogenannten Listen geführt. AbsolventInnen der Fakultät Raumplanung (Diplom und B.Sc.) sind aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt, in die Stadtplanerliste eingetragen zu werden und die geschützte Bezeichnung "Stadtplaner/in AK NW" zu tragen.

Neben dem Abschluss der Raumplanung müssen zwei Jahre Berufspraxis sowie eine Mindestanzahl von Weiterbildungsstunden nachgewiesen werden. Über die genauen Regelungen zur Eintragung und Mitgliedschaft informiert die Homepage der AK NW.

 

Versorgungswerk der AK NW

Angehörige der AK NW sind  zugleich Mitglieder im berufsständischen Versorgungswerk der AK NW. Das Versorgungswerk ist eine Pflichtversorgungseinrichtung für die Altersabsicherung und die Berufsunfähigkeit. Das Versorgungswerk tritt für Mitglieder der AK NW anstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Vorteil des Versorgungswerkes sind vermutlich höhere Altersrenten als bei der DRV bei gleicher Einzahlungssumme (soweit das für einen mehrere Jahrzehnte in der Zukunft liegenden Zeitpunkt überhaupt prognostiziert werden kann!) und eine sofort wirksame Berufsunfähigkeitsversicherung. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des Versorgungswerks.

Absolvent/innen unserer Fakultät können sofort nach Abschluss ihres Studiums und bereits mit der ersten Anstellung in das Versorgungswerk der AK NW wechseln, also noch bevor die Mitgliedschaft in der AK NW möglich ist! Es empfiehlt sich aufgrund der Vorteile des Versorgungswerks, diese Möglichkeit der unmittelbaren Mitgliedschaft in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen liefert der Abschnitt "Hochschulabsolventen" auf der Homepage des Versorgungswerks.

Die AK NW ist nur für in Nordrhein-Westfalen lebende oder arbeitende Planer/innen zuständig. In anderen Bundesländern gibt es entsprechend andere Kammern mit ggf. anderen Bedingungen und Leistungen. Eine Übersicht über die Architektenkammern der Länder gibt die Homepage der Bundesarchitektenkammer.

 

Berufsverbände IfR e.V. und SRL e.V.

Informationskreis für Raumplanung e.V. (IfR)
Gutenbergstr. 34
44139 Dortmund
info@ifr-ev.de
www.ifr-ev.de

Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V. (SRL)
Yorckstraße 82
10965 Berlin
info@srl.de
www.srl.de