Die Master-Arbeit kann von jeder Professorin, jedem Professor, jeder Juniorprofessorin, jedem Juniorprofessor, jeder Habilitierten und jedem Habilitierten der Fakultät Raumplanung, die bzw. der in dem jeweils zurückliegenden Jahr Lehrveranstaltungen im Master-Studiengang Raumplanung durchgeführt hat, ausgegeben und betreut werden. Honorarprofesor/-innen der Fakultät sind ebenfalls berechtigt, Master-Arbeiten zu betreuen.
Die Master-Arbeit kann auch von zwei Kandidatinnen bzw. Kandidaten zusammen angefertigt werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der oder des Einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen (*) erfüllt.
(*) Die Master-Arbeit soll zeigen, dass die Kandidatin oder Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Kandidatin oder Kandidat kann Vorschläge für das Thema der Arbeit machen. Die Ausgabe des Themas erfolgt über die Betreuerin bzw. den Betreuer und ist beim Prüfungsausschuss anzumelden. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird durch den Prüfungsausschuss aktenkundig gemacht.
Die Master-Arbeit kann nach dem Erwerb von 12 Leistungspunkten aufgenommen werden. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Durch die Master-Arbeit werden 21 Leistungspunkte erworben. Das Thema und die Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Arbeit innerhalb dieser Frist abgeschlossen werden kann. Auf begründeten Antrag kann die oder Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer ausnahmsweise eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu zwei Monaten gewähren. Ein Verlängerungsantrag ist spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit an den Prüfungsausschuss zu stellen.
Das Thema der Master-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten 14 Tage zurückgegeben werden; die Master-Arbeit gilt dann als nicht begonnen.Der Umfang der Master-Arbeit soll 90 Seiten nicht überschreiten und kann im Einvernehmen mit der Prüferin bzw. dem Prüfer in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden.
Bei der Abgabe der Master-Arbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat an Eides statt zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegeben Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie wörtliche und sinngemäße Zitate als solche kenntlich gemacht hat. Bei Abgabe der Master-Arbeit ist die Erklärung unterschrieben beizufügen.
Die Master-Arbeit ist fristgemäß beim PA in dreifacher Ausfertigung sowie einfach in elektronischer Form auf CD (pdf-Datei) abzuliefern; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei Postlieferung gilt das Datum des Poststempels.
Die Master-Arbeit ist von zwei Prüferinnen bzw. Prüfern zu begutachten und zu bewerten. Eine oder einer der Prüferinnen bzw. Prüfer soll die Betreuerin bzw. der Betreuer der Arbeit. Mindestens eine bzw. einer der Prüfenden muss als Professorin bzw. Professor Mitglieder der Fakultät Raumplanung sein.
Die Bewertung der Master-Arbeit ist der Kandidatin oder dem Kandidaten spätestens zwei Monate nach Abgabe mitzuteilen.
Für die Master-Arbeit gilt immer die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Raumplanung. An anderer Stelle gegebene Informationen dienen der Erläuterung und weiteren Erklärung.
Alle Master-Arbeiten, die an der Fakultät Raumplanung geschrieben werden, sind in der Bereichsbibliothek Raumplanung verfügbar und können dort eingesehen werden.
Präsentation von der Informationsveranstaltung Master-Arbeit (16.01.2012)
Linksammlung und Literaturtipps zum Wissenschaftlichen Arbeiten
Uneingeschränkte Gültigkeit von § 19 der neuen MPO 2012 für alle Arbeiten, die ab dem 1.10.2012 angemeldet werden.