Sprungmarken

Servicenavigation

Hauptnavigation


Sie sind hier: 

Bereichsnavigation


Termine


Hauptinhalt

Prüfungen im M.Sc. Raumplanung

Hinweise zu Prüfungen im M.Sc. Raumplanung, die an dieser Stelle gegeben werden, sind nicht rechtsverbindlich. Rechtlich bindend sind die Vorgaben in Prüfungsordnung und Modulhandbuch, an die alle Prüferinnen und Prüfer immer gebunden sind.

Prüfungsleistungen im M. Sc. Raumplanung können sein

  • Studienarbeit
  • mündliche Prüfung
  • Klausur
  • Abschlussbericht inkl. Disputation oder Entwurf mit Disputation
  • Master-Arbeit

Für alle Prüfungen im Angleichstudium bitte die Hinweise zum B.Sc. Raumplanung beachten. Alle Prüfungsanforderungen und -fristen gelten in gleicher Weise (ausgenommen der Abschluss bestimmter anderer Module als Prüfungsvoraussetzung).

Modul 1 (MPO 2008)

Alle Studierenden müssen die drei Veranstaltungen ihrer Vertiefung belegen. Außerdem müssen drei weitere frei wählbare Veranstaltungen aus dem Gesamtangebot des Moduls 1 gewählt werden (d.h. Angebot in anderen Vertiefungen und zusätzlich angebotene und Modul 1 zugeordnete Veranstaltungen).

Im Rahmen von Modul 1 des M.Sc. Raumplanung gibt es folgende Studierendengruppen:

  1. Studierende, die eine Veranstaltung als Pflichtveranstaltung in ihrer Vertiefungsrichtung besuchen und sie gemeinsam mit einer anderen Veranstaltung aus dem Pflichtbereich als Grundlage für eine benotete mündliche Prüfung nehmen.

  2. Studierende, die eine Veranstaltung als Pflichtveranstaltung in ihrer Vertiefungsrichtung besuchen und eine benotete Studienarbeit in Ihrer Veranstaltung erbringen möchten.
    Dies ist i.d.R. eine schriftliche Ausarbeitung oder ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung. Der Umfang sollte ca. 10-15 Seiten nicht überschreiten. Bei Übernahme eines Referats ist eine entsprechende Verkürzung der schritlichen Ausarbeitung üblich.

  3. Studierende in anderen Vertiefungsrichtungen, die eine Veranstaltung im Wahlpflichtbereich besuchen und hier eine unbenotete Teilleistung erbringen möchten.
    Dies kann z.B. Referat mit Bereitstellung der Präsentation an die Lehrenden, ein Thesenpapier, Essay o.Ä. sein

Mündliche Prüfungen

Studierende können Vorschläge für Prüfungsschwerpunkte machen, die an die Gegenstände ihrer Projekt- und Entwurfsarbeiten oder einen gewählten  Studienschwerpunkt anknüpfen können (§10 Abs. 2 MPO 2012).

Für mündliche Prüfungen werden in der Regel eigene Themenstellungen  im Kontext des jeweiligen Moduls und unter Anwendung der in den Veranstaltungen vermittelten Kenntnisse für die Prüfung aufbereitet. Hiermit werden die Möglichkeit der eigenen Schwerpunktsetzung innerhalb der eigenen Vertiefungsrichtung und die Herausbildung eines individuellen Studienprofils unterstützt. Die Lehrenden teilen in den Veranstaltungen ggf. individuelle Anforderungen bzw. Vorgaben mit.

Mündliche Prüfungen werden vor zwei Prüferinnen bzw. Prüfern oder einer Prüferin bzw. einem Prüfer und einer sachkundigen Beisitzerin bzw. einem sachkundigen Beisitzer als Gruppenprüfung mit bis zu drei Studierenden bzw. als Einzelprüfung abgelegt. Je Studierender oder Studierendem ist eine Prüfungsdauer von 20 bis 30 Minuten vorzusehen (§10 Abs. 1 MPO 2012).

Themenfindung

Die inhaltliche Ausrichtung ist grob durch die zugrunde gelegte(n) Veranstaltung(en) gegeben. Darüber hinaus kann eine Bandbreite von raumplanerischen Fragestellungen auf den verschiedenen räumlichen Ebenen aufgegriffen werden.

Die Themenfindung für die mündlichen Prüfungen ergibt sich häufig aus  besuchten Veranstaltungen. Zum Teil ergeben sich aber auch Ideen durch das M-Projekt, den M-Entwurf oder fachliche Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der Fakultät. So kann etwa die Mitarbeit an einem Forschungsprojekt genutzt werden, um daraus ein Prüfungsthema zu entwickeln.

Ablauf

Gleichgültig, woher die Idee zu einem Thema stammt, ist es immer sinnvoll – und wird von einigen Lehrenden auch erwartet –, das Thema und die Gliederung bzw. das Konzept für die mündliche Prüfung mit den Prüferinnen und Prüfern im Vorfeld abzustimmen. Hieraus ergeben sich häufig Hinweise auf weiterführende Literatur, zum Aufbau der Prüfung oder inhaltlichen Änderungsvorschlägen.

Die Vorgehensweise bei der Themenabstimmung wird an der Fakultät durch die Prüfenden nicht einheitlich gehandhabt und somit sollten die Informationen hierzu direkt bei den Prüferinnen bzw. auf deren Homepage abgefragt werden. Viele PrüferInnen und Prüfer bieten Vorgespräche an; einige Fachgebiete bieten auf ihren Internetseiten auch Hinweise zur Vorbereitung der Prüfungsvorgespräche sowie insgesamt zur Prüfungsvorbereitung für bestimmte Module oder für Prüfungen an dem jeweiligen Fachgebiet.

In der Prüfung selbst nimmt das vorbereitete Thema den ersten Teil an und bildet vielfach einen Schwerpunkt der gesamten Prüfung. Darüber hinaus können aber auch weiter gehende Fragen aus dem Feld der zugeordneten Lehrveranstaltungen gestellt oder Bezüge zu Inhalten dieser Lehrveranstaltungen hergestellt und in der Prüfung diskutiert werden.

Prüfungsbeispiele

Werden von der Fachschaft gesammelt und sind in deren Büro einsehbar.

Aktive Mitarbeit

Aktive Mitarbeit wird generell in M-Projekten und M-Entwürfen durch die Prüfungsordnung gefordert. Diese umfasst insbesondere die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen, Sitzungsmoderation und Protokollführung sowie die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen (§17 Abs. 7 MPO 2012). Beteiligen sich die Studierenden nicht aktiv an der Bearbeitung der Modulprüfung oder den Studienleistungen, können einzelne Studierende oder Gruppen von Studierenden im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss von der weiteren Arbeit ausgeschlossen werden.

In Seminaren und Übungen umfasst die regelmäßige aktive Mitarbeit insbesondere mündliche und schriftliche Diskussionsbeiträge sowie weitere angemessene im kommentierten Vorlesungsverzeichnis geregelte Beiträge (§18 Abs. 3 MPO).

Schriftliche Prüfungsleistungen

Schriftliche Prüfungsleistungen beinhalten Klausuren und Studienarbeiten. Letztere werden immer in Absprache mit den Lehrenden der jeweiligen Veranstaltung besprochen und erstellt.

Studienarbeiten

Studienarbeiten sind schriftliche oder graphische Ausarbeitungen. Art und Umfang sind von den verantwortlichen Lehrenden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis anzukündigen.

Studienarbeiten sind vorgesehen nach MPO 2008 in Modul 1 (1x benotet, 3x unbenotet) sowie in Modul 2 (1x benotet, 2x unbenotet). Nach MPO 2012 sind Studienarbeiten in Modul 3 (Vertiefungsschwerpunkt) in Abhängigkeit der gewählten Veranstaltungen vorgesehen und werden generell benotet.

Klausuren

Für Prüfungen in Form von Klausuren ist im Modulhandbuch eine Bearbeitungszeit von maximal 180 Minuten zu bestimmen. Zugelassene Hilfsmittel werden vor der Prüfung von der bzw. dem jeweiligen Lehrenden bekannt gegeben.

Klausuren sind nach MPO 2008 nicht vorgesehen. Nach MPO 2012 ist eine Klausur in Modul 1, Element 1, vorgesehen. In Modul 3 (Vertiefungsschwerpunkt) können Klausuren vorgesehen sein, wenn Schwerpunkte gemeinsam mit anderen Fakultäten oder Universitäten angeboten werden.

Weitere Informationen:
Prüfungsanmeldung

Master-Projekt / Master-Entwurf

Siehe Projektwiki.

Siehe Projektstudium.

Master-Arbeit (Modul 4)

Siehe Master-Arbeit.