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Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss der Fakultät Raumplanung arbeitet auf der Basis der Promotionsordnung der Universität Dortmund für die Fakultät Raumplanung v. 23. Januar 1984, hier: Zweite Satzung zur Änderung v. 20.10.1999.

Aktuelle Mitteilung des Promotionsausschusses (05.12.2012):
Auf der Grundlage des Hochschulgesetzes des Landes NRW (2006) und der Promotionsrahmenordnung der TU Dortmund (2009) wird derzeit die Promotionsordnung der Fakultät Raumplanung angepasst. Die neue Promotionsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Raumplanung beschlossen und wird derzeit im Rektorat geprüft. Bis zum Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung, voraussichtlich im ersten Quartal 2013, bleibt die derzeitige Promotionsordnung gültig.

Postanschrift

Technische Universität Dortmund
Fakultät Raumplanung
Promotionsausschuss
D-44221 Dortmund

Tel.: +49 (0)231 / 755-2258
Fax.: +49 (0)231 / 755-2539
E-Mail: promA.rp@uni-dortmund.de

Hausanschrift/Paketanschrift

August-Schmidt-Strasse 10
D-44227 Dortmund
Einfahrt 50 Baroper Straße
Campus Süd, Geschoßbau III, 3. OG, Raum 425

Kommissarische Leitung des Promotionsausschusses:

Prof Dr. Einhard Schmidt-Kallert

    Mitglieder des Promotionsausschusses

    Die Mitglieder des Promotionsausschusses werden vom Fakultätsrat der Fakultät Raumplanung gewählt. Der Promotionsausschuss tagt in der Regel fünfmal im Jahr.

    Sekretariat

    Sabine Benedix

    Promotionsordnung

    Promotionsordnung (deutsch)
    Promotionsordnung (englisch)
    Zulassungsantrag (deutsch)
    Zulassungsantrag (englisch)

    Promotionskolleg der Fakultät Raumplanung

    Hinweise zum deutsch- und englischsprachigen Promotionskolleg der Fakultät. Das Kolleg steht allen an der Fakultät promovierenden Personen offen.

    Promotionskolleg der Fakultät (Stand Januar 2009)

    Hinweise für Promovendinnen/Promovenden:

    Spezielle Informationen sind durch die Promotionsausschussvorsitzende oder das Sekretariat erhältlich. Prinzipiell sollte beachtet werden: Potentielle Doktorandinnen/Doktoranden sollten sich in etwa über das von ihnen zu bearbeitende Thema und die Betreuungsperson an unserer Fakultät Klarheit verschafft haben.

    Der Promotionsausschuss tagt in der Regel zweimal pro Semester. Anträge auf Zulassung zur Promotion müssen dem Promotionsausschuss 14 Tage vor Sitzungstermin vorliegen. Die Termine finden Sie auf der Fakultätshomepage.

    10 Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der TU Dortmund