Für die Organisation der Prüfungen und die durch diese Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Der Prüfungsausschuss ist Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Er besteht aus fünf Mitgliedern: drei Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, einem Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden.
Die Fakultät Raumplanung hat ein eigenes Sekretariat für den Prüfungsausschuss eingerichtet, das sich um die Prüfungsverwaltung für alle Studiengänge kümmert und direkter Ansprechpartner für Studierende ist. Hier werden auch die Prüfungstermine der Studierenden und die Prüfungszeiträume koordiniert und gemeinsam mit der Studienkoordination an die Anforderungen im Studiengang angepasst.

Prof. Dr. jur. Klaus Joachim Grigoleit
GB III, Raum 505

Birgit Urspruch-Koch
GB III, Raum: 210

Sonja Riedel (Mutterschutz und Elternzeit bis Juni 2014)
GB III, Raum: 210
Tel.: 6914

Marie Zorn
GB III, Raum: 210
Telefon: +49 (0)231 / 755-2297 (montags bis donnerstags)
Telefax: +49 (0)231 / 755-6073
E-Mail: pa.rp@uni-dortmund.de
Technische Universität Dortmund
Fakultät Raumplanung
Prüfungsausschuss
D-44221 Dortmund
August-Schmidt-Strasse 10
D-44227 Dortmund
Einfahrt 50 Baroper Straße
Campus Süd, Geschoßbau III, 1. OG, Raum 210
Die aktuellen Prüfungsordnungen, Modulhandbücher, Formulare, Fristen usw. können im Bereich "Prüfungen" und "Studium" abgerufen werden.
Zur Fristwahrung reicht eine Übermittlung durch E-Mail nicht aus. Außerhalb der Sprechstunden sowie samstags, sonntags und feiertags können fristgebundene Schreiben im Dezernat 6, Technische Hochschulbetriebe, "Leitwarte", Emil-Figge-Straße 71c, Einfahrt 3, 44227 Dortmund (links hinter dem Heizkraftwerk), abgegeben werden. Dafür ist es erforderlich, dass die Schreiben / Arbeiten versandfertig verpackt und adressiert - an den Prüfungsausschuss der Fakultät Raumplanung - sind. Dies wird dann per Hauspost weitergeleitet.
Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass der Brief / das Paket in Ihrer Gegenwart mit einem Eingangsvermerk (Datum und Uhrzeit) versehen wird.
Im Interesse der persönlich erscheinenden Studierenden werden Telefonanrufe während der Öffnungszeiten in der Regel nicht entgegengenommen. Auch Sie hätten es nicht gerne, wenn Ihr persönliches Gespräch dauernd durch Telefonate unterbrochen würde. Hierfür bitten wir um Verständnis!
Mündliche Prüfungen außerhalb des Prüfungszeitraumes müssen unmittelbar mit den Prüferinnen und Prüfer vereinbart und im Prüfungsausschuss spätestens 14 Tage vor dem Termin angemeldet werden.
Anträge für ein Auslandssemester müssen dem Prüfungsausschuss mit nachfolgenden Unterlagen spätestens vier Wochen vor Semesterende vorliegen:
Adressänderungen sind bitte umgehend mithilfe des unten stehenden Formulars dem Prüfungsausschuss zu melden. Ebenfalls kann hiermit die Änderung des Namens oder der Staatsangehörigkeit angezeigt werden.