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Zugangsmöglichkeiten

Der Master-Studiengang Raumplanung ist nach der Master-Prüfungsordnung 2012 (MPO 2012) zugangsbeschränkt (nicht zulassungsbeschränkt), d.h. es müssen fachliche Voraussetzungen erfüllt werden.Generelle Voraussetzung für alle Bewerberinnen und Bewerber ist ein qualifizierter Abschluss (d.h. mindestens Note „befriedigend“).

Zugangsberechtigt sind grundsätzlich drei Gruppen von Studierenden. Dies sind

  • Absolvent/-innen in Bachelor oder Diplom Raumplanung an der TU Dortmund (Fall A)
  • Absolvent/-innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung an einem anderen Ort mit einem Umfang von mindestens 240 LP (Fall B)
  • Absolvent/-innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung an einem anderen Ort mit einem Umfang von weniger als 240 LP (Fall C)
  • Absolvent/-innen in Bachelor oder Diplom Stadt-/Raumplanung aus dem Ausland (Fall D)
  • Absolvent/-innen eines verwandten Studiengangs (Fall E)

Verwandte Studiengänge sind insbesondere Geographie, Landschaftsplanung, Architektur, Bauingenieurwesen und Städtebau (§3 Abs. 3 MPO 2012). Die Entscheidung trifft der Zulassungsausschuss im Einzelfall in Abhängigkeit des für die jeweils bevorstehenden zwei Semester geplanten Veranstaltungs- und Vertiefungsschwerpunkt-Angebots.

In den Fällen C, D und E wird individuell entsprechend des bisherigen Studienverlaufs, der besuchten Kurse und absolvierten Prüfungen bzw. der beruflichen Tätigkeit über ein Angleichstudium entschieden. Eine Zulassung ist grundsätzlich nur für das Semester gültig, für das sie beantragt und ausgestellt wurde. Erfolgt im betreffenden Semester keine Einschreibung, verfällt die Zulassung.

Die Zulassung von Absolventinnen und Absolventen eines 6- oder 7-semestrigen Bachelorstudiengangs erfolgt mit der Auflage eines Angleichstudiums von 60 bzw. 30 Leistungspunkten. Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs mit einem Umfang von weniger als 240 LP müssen mindestens die Differenz als Auflage erbringen (§3 Abs. 2 MPO 2012). Die genaue Ausgestaltung der Auflagen wird durch den Zulassungsausschuss der Fakultät Raumplanung festgelegt.

Ausländische Bewerber müssen als sprachliche Voraussetzung für das Studium verpflichtend an einem persönlichen Gespräch teilnehmen und einen Nachweis über die Sprachfähigkeit (DSH-2) erbringen.

Bewerbungsschluss:
31. August 2012
(für Studienbeginn Oktober 2012)
ca. Mitte Februar 2013 (für Studienbeginn April 2013)

Über alle bis zum 31. August 2012 eingegangenen Bewerbungen entscheidet der Zulassungsausschuss in seiner Sitzung in der ersten Septemberhälfte. Über alle internationalen Studienbewerbungen (Frist 15. Juli 2012 über das Referat Internationales) wird ca. Ende Juli 2012 entschieden.

Bewerbungsschluss für internationale Studierende
15. Juli 2012
15. Januar 2013

Bewerbung

Eine Bewerbung zum WiSe 2012/13 (Studienbeginn: Oktober 2012) ist ab Mitte Juni 2012 möglich. Bitte schauen Sie vor Ihrer Bewerbung an dieser Stelle nach aktualisierten Informationen.

Fall A: Bewerberinnen und Bewerber mit Abschluss B.Sc./Diplom Raumplanung

Bitte beachten Sie die ergänzenden Informationen zum Übergang B.Sc./M.Sc. auf unserer Homepage. Eine Einzelfallprüfung der Zugangsberechtigung entfällt.

Fall B-E: Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abitur / deutschem Hochschulabschluss

Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abitur und deutschem Studienabschluss bewerben sich beim Studierendensekretariat der TU Dortmund. Das Online-System zur Bewerbung ist ab ca. Anfang Juni freigeschaltet.

Für Ihre Bewerbung werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:

  • Ausdruck des ausgefüllten und abgeschickten Online-Einschreibeformulars "Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge" des Studierendensekretariats (siehe TU Dortmund, Einschreibung)
  • Zeugnisse oder Nachweise der Hochschule(n)
  • Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse bzw. im Fall von privat versicherten Personen eine Bescheinigung zur "Befreiung von der Pflichtversicherung".
  • Nur Fall D und E: Motivationsschreiben (2000-3000 Zeichen inkl. Leerzeichen in deutscher Sprache)
  • Nur für Fall E: Prüfungsordnungen oder Modulhandbücher des absolvierten Studienganges für den Nachweis der Gleichwertigkeit zum B.Sc. Raumplanung
  • Sinnvoll ist es, einen tabellarischen Lebenslauf beizufügen, der die relevanten Stationen der Hochschul-Ausbildung und ggf. praktische Erfahrung enthält.

Darüber hinaus kann im Einzelfall gefordert werden, mindestens drei Arbeitsproben (z. B. Projekt- und Entwurfsarbeiten, Hausarbeiten, Seminararbeiten) vorzulegen, aus denen eine besondere Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragestellungen der Raumplanung entsprechend der Studieninhalte des Bachelor-Studiums Raumplanung eindeutig hervorgeht.

Sollte noch kein Abschlusszeugnis des vorherigen Studiums vorliegen, ist der Bewerbung ein qualifizierter Notenspiegel beizufügen, der alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen enthält. Bewerberinnen und Bewerber können anstatt eines Abschlusszeugnisses auch geeignete offizielle Nachweise (z. B. beglaubigtes Transcript of Records) einreichen, aus denen hervorgeht, dass ein erfolgreicher Studienabschluss voraussichtlich bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen im Master-Studiengang Raumplanung erlangt wird. Diese Bewerberinnen und Bewerber können unter der Auflage zugelassen werden, dass alle notwendigen Nachweise bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen vorgelegt werden.

Für die vollständige Einschreibung beim Studierendensekretariat ist die Mindestvoraussetzung das Vorliegen einer Bescheinigung, dass das Studium erfolgreich mit mindestens der Note "befriedigend" abgeschlossen wird. Eventuell entstehende Nachteile, wenn die Einschreibung bei Studienbeginn nicht vollständig ist, liegen auf Seiten der Studierenden (z.B. Prüfungsanmeldungen, Zugang zu teilnahmebeschränkten Veranstaltungen). Alle Fragen beantwortet gerne die Studienfachberatung.

Absolventinnen und Absolventen, die ihren Bachelor im Ausland erworben haben, müssen sich für die Bewerbung und Einschreibung in einen Master mit dem Referat Internationales (Akademischen Auslandsamt) in Verbindung setzen.

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Internationale Studienbewerberinnen und Bewerber

Der Master Raumplanung steht auch für interessierte internationale Studienbewerberinnen und -bewerber offen. Veranstaltungen und Prüfungen werden in deutscher Sprache durchgeführt, einzelne Wahlpflichtangebote könnten auch in englischer Sprache belegt werden.

Studieninteressierte aus dem Ausland, die kein deutsches Abitur haben oder ihren Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben, müssen sich zur Bewerbung an das Referat Internationales (Akademische Auslandsamt) der Technischen Universität Dortmund, Emil-Figge-Str. 72, 44227 Dortmund, wenden. 

Bewerbungsschluss sind der 15. Juli für das Wintersemester bzw. der 15. Januar für das Sommersemester (Eingang beim Referat Internationales/Akademisches Auslandsamt der Technischen Universität Dortmund).

Es werden folgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:

  • Einsendung des ausgefüllten Zulassungsantrags des Akademischen Auslandsamtes der TU Dortmund (verfügbar auf der Internetseite des Akademischen Auslandsamtes)
  • Anlage zum Zulassungsantrag mit Angabe der angestrebten Vertiefungsrichtung (verfügbar auf der Internetseite des Akademischen Auslandsamtes)
  • Motivationsschreiben (2000-3000 Zeichen inkl. Leerzeichen in deutscher Sprache)
  • Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (DSH-2 und Teilnahme an einem persönlichen Gespräch)
  • Zeugnisse oder Nachweise der Hochschule(n)
  • Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenkasse bzw. im Fall von privat versicherten Personen eine Bescheinigung zur "Befreiung von der Pflichtversicherung".
  • Bei Bedarf: Prüfungsordnungen oder Modulhandbücher des absolvierten Studienganges für den Nachweis der Gleichwertigkeit zum B.Sc. Raumplanung

Für den Zulassungsausschuss ist es sinnvoll, einen tabellarischen Lebenslauf beizufügen, der die relevanten Stationen der Hochschul-Ausbildung und ggf. praktische Erfahrung enthält.

Für alle Fragen zu Visa, zu Sprachnachweisen und dem formalen Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Referat Internationales.

Bewerberinnen und Bewerber aus der EU:

Bitte beachten Sie die spezifischen Hinweise des Referat Internationales. Die Einschreibung läuft in diesem Fall über das Studierendensekretariat (früher: ZfS), die formale Prüfung der Zeugnisse und Dokumente über das Referat Internationales.

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Prüfungsordnung und Modulhandbuch M.Sc. Raumplanung

Prüfungsordnung Master Raumplanung (MPO 2008)

Modulhandbuch Master Raumplanung (Studierende ab WiSe 2008/09)

Modulhandbuch Master Raumplanung (Studierende ab WiSe 2012/13)

Die Prüfungsordnung 2012 (MPO 2012 - Studierende ab WiSe 2012/13) wird nach rechtlicher Prüfung bis Studienbeginn im Oktober 2012 veröffentlicht.

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Individuelle Beratung

Bitte richten Sie allgemeine formale Fragen zur Einschreibung (z.B. zur Online-Einschreibung, zum Studierendenausweis, Studienbeiträge/Sozialbeitrag, Immatrikulationsbescheinigungen) an das Studierendensekretariat bzw. das Akademische Auslandsamt.

Bei Fragen zur fachlichen Zulassung zum Master-Studium an der Fakultät Raumplanung, zu den Vertiefungsrichtungen oder zu einem möglichen Angleichstudium, kontaktieren Sie bitte die Studienfachberatung unserer Fakultät:


Christian Lamker

Master Raumplanung:

Dipl.-Ing. Christian Lamker
IRPUD Studien- und Projektzentrum (SPZ)

Tel. 0231 755 2246
E-Mail: master.rp@tu-dortmund.de
GB III, R. 110

Sprechzeiten: Mi: 09.30 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Termine bitte möglichst per Mail vorher vereinbaren!

Hinweis: Die Sprechzeit am 16. und 23. Mai 2012 entfällt unfallbedingt. Bitte die Sprechstunde von Ulla Greiwe besuchen. Die Sprechzeit am 06. Juni 2012 entfällt aufgrund einer Konferenz.

 

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