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Bachelorarbeit

Wichtige Informationen

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen, der Bearbeitungszeitraum kann einmalig um zwei Wochen durch den Prüfungsausschuss verlängert werden (vgl. BPO 2019, §23(5)). Hierzu muss ein begründeter, formloser Antrag mit Unterschriften beider Betreuer*innen beim PA eingereicht werden. Im Krankheitsfall verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Zeit der Krankschreibung, die beim Prüfungsausschuss einzureichen ist sobald die Krankschreibung erfolgt ist.

Themen- und Titeländerung und Wiederholung

Ein Thema kann einmalig innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zurückgegeben werden. Die Bachelorarbeit gilt dann als nicht begonnen (BPO 2019, §23 (6)). Eine Änderung bzw. An­pas­sung des bei der Anmeldung angegebenen Titels kann mit einem formlosen und von der Betreuung unterschriebenen Schreiben beim Prüfungsausschuss bis 14 Tage vor dem Abgabetermin beantragt werden, sofern es sich nicht um eine Änderung des Themas handelt. Die Bachelorarbeit kann einmalig und nur als Ganzes wiederholt werden (BPO 2019, §23(11)).

Umfang und Abgabeleistung

Der Umfang der Bachelorarbeit sollte 75.000 Zeichen (ohne Leerzeichen) nicht überschreiten und kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden (BPO 2019, §23(7)). Die Bachelorarbeit ist in digitaler Form und mit einer eidesstattlichen Erklärung über das Hochschulportal Boss der Technischen Universität Dortmund einzureichen. Bei der Abgabe der Bachelorarbeit ist die eidesstaatliche Erklärung unterschrieben anzuhängen. Zusätzlich ist die Bachelorarbeit im PDF-Format dem Prüfungsausschuss der Fakultät Raumplanung zur Plagiatsprüfung vorzulegen. Der Betreuung ist die Arbeit nicht in ausgedruckter Form auszuhändigen, sie wird bei Nachfrage durch den zentralen Prüfungsausschuss als Printversion bereitgestellt.

Bewertungsfristen

Der Betreuer bzw. die Betreuerin hat die Arbeit innerhalb von sechs Wochen zu bewerten und die Note dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Die Bewertung wird den Studierenden per Mail und über das Boss-Portal mitgeteilt (BPO 2019, §23 (10)). Ist im Anschluss an die Bachelorarbeit der Übergang in den Master geplant, müssen die Fristen beachtet werden, der Übergang in den Master kann nach erfolgreichem Bachelorabschluss auch ohne Erhalt des Bachelorzeugnisses begonnen werden. Der Prüfungsausschuss kann das Abschlusszeugnis erst nach Angabe aller Noten zu allen Studien- und Prüfungsleistungen ausstellen. Bedacht werden muss, dass die Master-Einführungsphase und die direkt daran anschließende Seminarplatzvergabe ca. zwei bis drei Wochen vor Vorlesungsbeginn stattfindet und für die Teilnahme an der Seminarplatzvergabe die Einschreibung in den Master erfolgt sein muss.

Betreuung und Themenfindung

In der Regel entwickeln die Studierenden das Thema ihrer Bachelorarbeit eigenständig und fragen bei den Lehrenden die Betreuung an. Die Bachelorarbeit wird von zwei Lehrenden (Betreuerin oder Betreuer) betreut, die unterschiedlichen Fachgebieten bzw. Einrichtungen der Fakultät angehören sollen. Alle Lehrenden der Fakultät können Bachelorarbeiten betreuen und mindestens eine Betreuerin oder ein Betreuer muss Mitglied der Fakultät sein. Ist eine externe Betreuung beteiligt, muss diese mindestens einen allgemeinen Hochschulabschluss nachweisen können. Zudem ist ein Antrag auf externe Betreuung beim Prüfungsausschuss zu stellen und dieser muss genehmigt werden. Ist eine externe Betreuerin oder ein externer Betreuer beteiligt, muss der der Fakultät angehörige Betreuer oder die Betreuerin aus dem Kreis der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gewählt werden.

Nach der BPO können die Studierenden Betreuerinnen und Betreuer für ihre Bachelorarbeit vorschlagen, diese Vorschläge begründen jedoch keinen Anspruch. Wenn die Studierenden keine Betreuerin oder keinen Betreuer benennen, sorgt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dafür, dass die oder der Studierende ein Thema für die Bachelorarbeit, eine Betreuerin oder einen Betreuer erhält (BPO 2019, §23 (3)).

An verschiedenen Fachgebieten werden Themen­vor­schläge für Abschluss­arbeiten vorgeschlagen und teilweise haben Fachgebiete Vorgaben dazu, mit welchen Unterlagen (Thema, Gliederung, Exposé) die Studierenden eine Betreuung anfragen können. Hier lohnt es sich, auf den Seiten der Fachgebiete die entsprechenden Informationen zu recherchieren.

Ist das Thema, die Gliederung, die Fragestellung und/oder die Zielsetzung sowie das methodische Vorgehen mit der Betreuung abgestimmt, sollte die Bachelorarbeit angemeldet werden. Das Anmeldeformular ist auf der Website als Download oder beim Prüfungsausschuss zu erhalten. Studierende die ihr Studium ab dem WiSe 16/17 begonnen haben, erhalten den Antrag im Dezernat 4.3 Team 3 bei Frau Kitsche im Raum U03 in der Emil-Figge-Straße 61. Der Prüfungsausschuss akzeptiert nicht die Abgabe einer Bachelorarbeit kurz nach der Anmeldung, zwischen Anmeldung und Abgabe muss mindestens ein Monat liegen.

Zeitpunkt der Bachelorarbeit im Studium

Die Bachelorarbeit muss nicht, wie oft angenommen, die letzte Prüfungsleistung sein. Die Anmeldung der Bachelorarbeit setzt den erfolgreichen Abschluss der Module 1, 2, 3, 4, 8, 9 und 12 voraus. Zudem kann der Prüfungsausschuss in begründeten Einzelfällen eine Befreiung von diesen Voraussetzungen erteilen (BPO 2019, § 23 (5)).
Das heißt, dass die Bachelorarbeit im Prinzip schon nach Abschluss des F-Projektes geschrieben werden kann. Es ist daher ratsam, sich im Laufe des sechsten Semesters bei der Studienplanung für die Studienabschlussphase auch Gedanken über den Zeitraum der Bearbeitung, das Thema und eine mögliche Betreuung zu machen. So ist es z.B. möglich, eine Bachelorarbeit mit einem Studienaufenthalt im Ausland zu verbinden, zu Beginn des siebten oder achten Semesters oder in der vorlesungsfreien Zeit zwischen den Vorlesungszeiten zu bearbeiten.